Co-Ownership erklärt

So funktioniert's

Besitzen Sie einen Anteil an einer luxuriösen Ferienimmobilie. Nutzen Sie sie wochenlang im Jahr. Teilen Sie alle Kosten. Behalten Sie jede Erinnerung.

Bekannt aus
The Times
Financial Times
Daily Mail
Forbes
Express
Business Insider
Luxury Travel Magazine
Rolling Stone
Luxus-Villa mit Pool in Mouans-Sartoux, Côte d'Azur

Die intelligente Art zu besitzen

Besitzen Sie eine Immobilie im Wert des Achtfachen Ihres Budgets

Eine luxuriöse Ferienimmobilie, deren Vollkauf Sie Millionen kosten würde, gehört Ihnen für einen Bruchteil — mit denselben Rechten, denselben Eintragungen und derselben Wertentwicklung.

Beim Co-Ownership erwerben Sie einen echten, im Grundbuch eingetragenen Anteil — typischerweise 1/8 — an einer Premium-Immobilie. Er ist über eine immobilienspezifische Holdinggesellschaft auf Ihren Namen registriert. Sie nutzen die Immobilie etwa 45 Tage pro Jahr, und alle Kosten werden anteilig auf die Miteigentümer verteilt.

Das ist kein Timesharing. Keine Punkte, keine Clubs, kein Haken. Es ist echtes Immobilieneigentum — eines, das Sie weiterverkaufen, an Ihre Kinder vererben und im Wert steigen sehen können.

1/8
Typischer Anteil
~45
Tage / Jahr
360+
Immobilien
11
Länder

Eine bewährte Tradition

Das ist nichts Neues

Familien teilen sich Ferienimmobilien seit Jahrhunderten. Großeltern, die eine Villa an drei Kinder weitergeben. Cousins, die ein Bauernhaus in der Toskana erben. Freunde, die sich gemeinsam ein Chalet in den Alpen leisten. Miteigentum ist eine der ältesten und natürlichsten Formen des Immobilienbesitzes in Europa.

Ihre Großeltern haben das gemacht. Sie hatten nur keine GmbH dafür.

In Frankreich ist gemeinsames Immobilieneigentum — bekannt als „indivision" — eine der häufigsten Arten, wie Familien Eigentum halten. In Italien, Spanien und Österreich ist das geteilte Eigentum an geerbten Immobilien seit Generationen die Norm. Was sich geändert hat, ist nicht das Konzept — sondern die Infrastruktur.

Heute wird jede Immobilie in einer eigenen Gesellschaft gehalten, mit einem formellen Co-Ownership-Vertrag, professioneller Verwaltung und fairer Terminplanung. Sie müssen sich nie direkt mit anderen Miteigentümern abstimmen. Alles wird für Sie erledigt. Keine unangenehmen Gespräche, keine Streitigkeiten, keine Reibungspunkte.

Was Sie bekommen

Mehr als nur eine Ferienimmobilie

Jede Immobilie kommt mit professioneller Verwaltung, rechtlichem Schutz und eingebauter Flexibilität.

🏠

Echtes Immobilieneigentum

Ein im Grundbuch eingetragener Anteil, registriert auf Ihren Namen über eine immobilienspezifische Holdinggesellschaft. Kein Vertrag — ein echter Vermögenswert, den Sie besitzen.

📈

Wertsteigerung

Ihr Anteil steigt im Wert wie jede Immobilieninvestition. Premium-Standorte in Europa und den USA wachsen tendenziell beständig im Lauf der Zeit.

💰

Mieteinnahmen

Sie nutzen Ihre zugeteilten Wochen nicht? Bei vielen unserer Immobilien können Sie Ihre ungenutzten Zeiten vermieten und während Ihrer Abwesenheit Einnahmen erzielen.

🔄

Hausaustausch

Die meisten Immobilien in unserem Portfolio bieten ein Tauschsystem an. Lust auf eine andere Destination dieses Jahr? Tauschen Sie Ihren Aufenthalt mit einem anderen Miteigentümer.

🗓

Faire Terminplanung

Ein rotierender Kalender stellt sicher, dass jeder Miteigentümer Hauptsaison- und Nebensaison-Termine bekommt. Sommer, Weihnachten, Ostern — alle wechseln sich fair ab.

🛠

Vollständig verwaltet

Eine professionelle Hausverwaltung kümmert sich um Wartung, Reparaturen, Reinigung und kommunale Steuern. Sie kommen an, genießen und reisen ab — alles andere wird erledigt.

Den Unterschied kennen

Co-Ownership vs. die Alternativen

Nicht alle Ferienimmobilien-Optionen sind gleich. So vergleicht sich Co-Ownership.

Co-OwnershipAlleineigentumTimesharingFerienvermietung
Echte Grundbucheintragung Ja — Anteil über Holding Ja Nein — nur Nutzungsvertrag Nein
Wertsteigerung Voller Vorteil Voller Vorteil Verliert meist an Wert Keine
Anschaffungskosten 1/8 des Vollpreises 100% des Vollpreises~ Stark variabel Keine
Laufende Kosten Geteilt 1/8 100% bei Ihnen Jährliche Gebühren unabhängig von Nutzung~ Pro Aufenthalt
Frei verkaufbar Freier Markt Freier Markt Sehr schwierigNicht zutreffend
An Kinder vererbbar Ja Ja Meist nicht übertragbarNicht zutreffend
Mieteinnahmen Bei den meisten Immobilien Ja SeltenNicht zutreffend
Professionelle Verwaltung Inklusive Sie organisieren sie selbst~ Resort-verwaltetNicht zutreffend
Garantierte Verfügbarkeit ~45 Tage / Jahr 365 Tage~ Oft eingeschränkt Buchungsabhängig

Bereit, Ihre Ferienimmobilie zu finden?

Der Prozess

Vier Schritte zu Ihrer Ferienimmobilie

Jede Immobilie wird in einer eigenen Holdinggesellschaft gehalten. Sie kaufen Anteile an dieser Gesellschaft — und erhalten so echtes, eingetragenes Eigentum mit vollem rechtlichem Schutz.

1

Stöbern & Auswählen

Entdecken Sie über 360 kuratierte Luxus-Immobilien. Filtern Sie nach Destination, Lebensstil, Budget und Anteilsgröße.

2

Wir kümmern uns um das Rechtliche

Unabhängige Anwälte übernehmen die gesamte notarielle Abwicklung. Ein Co-Ownership-Vertrag wird aufgesetzt, der Termine, Kosten, Wiederverkaufsrechte und Ihren Schutz abdeckt.

3

Anteil erwerben

Unterzeichnen Sie die Urkunde, lassen Sie Ihren Anteil in der Gesellschaft eintragen und erhalten Sie Ihre Eigentumsbescheinigung. Die meisten Immobilien sind bezugsfertig.

4

Genießen & Verdienen

Beginnen Sie sofort, Ihre Immobilie zu nutzen. Ein faires Rotationssystem stellt sicher, dass jeder Hauptsaison-Termine bekommt. Vermieten Sie ungenutzte Wochen für Einnahmen.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist Miteigentum an einer Ferienimmobilie?

    Co-Ownership ist der Erwerb eines im Grundbuch eingetragenen Anteils an einer Immobilie — typischerweise 1/8 oder 1/4. Sie besitzen Ihren Anteil als Eigentum, eingetragen über eine immobilienspezifische Holdinggesellschaft. Sie können die Immobilie für Ihre zugeteilte Zeit pro Jahr nutzen (in der Regel 45–90 Tage), Ihren Anteil am freien Markt weiterverkaufen oder an Ihre Kinder weitergeben. Es ist echtes Immobilieneigentum — keine Mietvereinbarung, kein Mitgliedschaftsclub und kein Timesharing.

  • Wie unterscheidet es sich vom Timesharing?

    Grundlegend anders. Co-Ownership gibt Ihnen eine eingetragene Eigentumsurkunde — echtes Eigentum, das im Wert steigt. Timesharing ist ein Nutzungsvertrag, der typischerweise an Wert verliert. Sie können einen Co-Ownership-Anteil am freien Markt verkaufen; Timesharing-Wiederverkäufe sind notorisch schwierig. Co-Ownership-Kosten sind anteilig und transparent; Timesharing-Gebühren laufen weiter, unabhängig davon, ob Sie die Immobilie nutzen.

  • Was ist die LLC-Struktur?

    Jede Immobilie wird in einer eigens gegründeten LLC (Limited Liability Company) gehalten — derselben Struktur, die einheitlich über das gesamte globale Portfolio hinweg verwendet wird, in jedem Markt gleich. Wenn Sie einen Anteil kaufen, erwerben Sie einen Mitgliedschaftsanteil (membership interest) an dieser LLC — und erhalten so Eigentum an der Immobilie, anteilig zu Ihrer Anteilsgröße. Diese Struktur bietet Haftungsschutz, vereinfacht den Wiederverkauf und sorgt für eine saubere rechtliche Trennung zwischen den Miteigentümern.

  • Wie viel Zeit kann ich die Immobilie pro Jahr nutzen?

    Die Nutzung hängt von Ihrer Anteilsgröße ab. Ein 1/8-Anteil gibt Ihnen ungefähr 45 Tage pro Jahr (6 Wochen). Ein 1/4-Anteil entspricht etwa 90 Tagen (rund 3 Monate). Ein faires Rotationssystem sorgt für eine gleichmäßige Verteilung von Hauptsaison- und Nebensaison-Terminen über alle Miteigentümer hinweg — jeder bekommt mit der Zeit Sommerwochen, Weihnachten und Ostern.

  • Kann ich meinen Anteil verkaufen?

    Ja. Sie besitzen einen im Grundbuch eingetragenen Anteil und können ihn jederzeit am freien Markt weiterverkaufen — vorbehaltlich einer Vorkaufsklausel zugunsten Ihrer Miteigentümer. Der Wiederverkauf ist unkompliziert und Anteile in Premium-Lagen tendieren dazu, im Wert zu steigen.

  • Kann ich Mieteinnahmen aus meinem Anteil erzielen?

    Bei vielen unserer Immobilien ja. Wenn Sie Ihre zugeteilten Wochen nicht nutzen, können Sie sie vermieten und Einnahmen erzielen. Das Verwaltungsteam kann den Vermietungsprozess in Ihrem Namen übernehmen. Die Verfügbarkeit variiert je nach Immobilie — fragen Sie uns nach Details zu konkreten Angeboten. Hinweis: Ab 20. Mai 2026 gilt das deutsche Kurzzeitvermietungs-Daten-Gesetz (KVDG), das eine nationale Registrierungsnummer für Plattform-Buchungen verlangt.

  • Was hat es mit dem Hausaustausch auf sich?

    Die meisten Immobilien in unserem Portfolio bieten ein Tauschsystem an. Wenn Sie Ihre zugeteilte Zeit lieber an einer anderen Destination verbringen möchten, können Sie einen Tausch mit einem Miteigentümer einer anderen Immobilie arrangieren. Eine großartige Möglichkeit, verschiedene Orte ohne zusätzliche Kosten zu erkunden.

  • Welche Kosten teilen sich die Eigentümer?

    Alle laufenden Kosten werden anteilig aufgeteilt: Grundsteuern, Versicherungen, Nebenkosten, Wartung, Reparaturen, Reinigung und professionelle Verwaltung. Ein Co-Ownership-Vertrag legt genau fest, wie Kosten gehandhabt werden. Viele Immobilien sind vollständig möbliert und renoviert; die Möblierungskosten sind im Anteilspreis enthalten.

  • Gibt es rechtliche Einschränkungen bei der Nutzung?

    Nicht-ansässige im Ausland unterliegen Nutzungsbeschränkungen: Typischerweise 180 Tage minus einen Tag, bevor die steuerliche Ansässigkeit ausgelöst wird. Für deutsche Staatsbürger innerhalb des Schengen-Raums ist das in der Regel kein Thema. Britische Staatsbürger können nach dem Brexit 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum innerhalb der gesamten EU verbringen. Ein 1/8- oder 1/4-Anteil passt komfortabel in diese Grenzen. Konsultieren Sie immer Ihren Steuerberater zu Ihrer persönlichen Situation.

  • Kann ich meinen Anteil an die Familie übertragen?

    Ja. Ihr im Grundbuch eingetragener Anteil ist ein echter Vermögenswert, den Sie an Ihre Kinder oder Erben weitergeben können — wie jede andere Immobilie. Viele Familien besitzen Co-Ownership-Anteile gemeinsam über Generationen hinweg. Die Holdinggesellschaft-Struktur macht Übertragungen unkompliziert. Hinweis zur deutschen Erbschaftsteuer: Da Sie einen Geschäftsanteil halten, gelten besondere Bewertungsregeln — Ihr Steuerberater kann Sie zu Freibeträgen und Bewertungsabschlägen beraten.

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